Präventionskonzept
Der Judo und Ju-Jutsu Club St. Ingbert e.V. (JJC) übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Vereinsarbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch.
Der Verein stellt sich der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, sexualisierte Gewalt und Missbrauch, gerade auch an Kindern und Jugendlichen, zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Dies erfordert vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller Ebenen innerhalb des Vereins/Verbandes und mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen.
Der besonderen Stellenwert, den dieses Thema innerhalb der Arbeit im Verein hat, drückt sich im Besonderen durch die Nutzung und Umsetzung des bundesweit einheitlichen Konzepts „Nicht-mit-mir!“ aus, welches sich mit den Themenkomplexen:
Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung beschäftigt.
Aus dem Selbstverständnis der Sportart Ju-Jutsu ergibt sich von selbst, dass wir sexuellen Missbrauch an Kindern und
Jugendlichen auf das Schärfste verurteilen. Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport verhindert wird. Durch das Kurskonzept „Nicht-mit-mir!“ nehmen wir auch eine gesellschaftliche Verantwortung wahr für Kinder und Jugendliche, die nicht Mitglieder in unserem Verband sind.
Jeder Fall von Missbrauch ist einer zu viel!
Daher: sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch: NICHT MIT UNS!
Unser Präventionskonzept wurde nach der Handlungsempfehlung „Nicht-mit-uns!“ des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes (DJJV) entwickelt. Dies sieht folgende Maßnahmen zur Umsetzung vor:
- Die Vorstände, Jugendleitungen und alle Trainer*innen kennen und nutzen die Informationen und Materialien des DJJV:
- Hintergrundinformation zum Thema „Kindeswohlgefährdung“
- Broschüre: „Sexuellen Missbrauch im Sport und durch Sport
verhindern“ mit den Inhalten „Sexuellen Missbrauch erkennen“, „Was tun im Verdachtsfall?“ und „Prävention kann vor
Missbrauch schützen“ - Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern / Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
- Verhaltenskodex als verbindliche Information für alle Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Betreuer/-innen, Mitarbeiter/-innen und Vorstandsmitglieder/-innen; diese wirken darauf hin, dass das Thema in den Satzungen und Ordnungen verankert wird.
- Der Vorstand fasst einen Grundsatzbeschluss, der jegliche Form von sexualisierter Gewalt ächtet und nicht toleriert.
- Alle Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Betreuer/-innen und Mitarbeiter/ -innen erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder Fortbildungen, Schulungen im Verein, auf Landes- oder Bundesebene, bei Sportorganisationen oder im Rahmen einer Aus-/oder Fortbildung. Hier sei nochmals auf die Kursleiter/-innenausbildung „Nicht-mit-mir!“ des DJJV verwiesen, die bereits entsprechende Ausbildungsinhalte enthält oder aufgesonderte Schulungsangebote.
- Alle Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden vom Vereinsvorstand dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, diese Vorlage ist zu dokumentieren und alle 2 Jahre zu wiederholen.
- Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen, Helfer/-innen, die ehren- oder hauptamtlich arbeiten oder auf
Honorarbasis tätig sind, unterzeichnen den DOSB Verhaltenskodex. Dieser sollte auf jeden Fall Bestandteil eines jeden Trainer-/ Übungsleitervertrags sein. - Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft vorbereitet. Alle Betreuer/-innen
unterzeichnen den DOSB Verhaltenskodex. Die Betreuer/-innen werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die
erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Eltern werden über die jeweiligen Standards informiert. - Der Verein benennt mindestens einen Ansprechpartner/-in (bspw. Kinderschutzbeauftragte/r), die/der vereinsintern als
Gesprächspartner/-in zur Verfügung steht. Sie sollte ausreichend qualifiziert und mindestens in der Lage sein, den Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen. Für den JJC St. Ingbert sind das Kira Stein und Nicole Huth. - Die Sorgeberechtigten über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit im Verein informieren. Einmal jährlich sollte ein
Elterninformationsabend stattfinden. Hier wird auch auf die Arbeitsmaterialien des Gewaltpräventionsprojektes „Nicht-mit-mir!“ verwiesen.
Link zum Präventionskonzept des DJJV, dem wir uns ausnahmslos anschließen:
Einen präventiven Schutz aufbauen bedeutet aktive Arbeit und aktive Aufklärung zum Thema.
Schlussendlich gilt: „AUGEN AUF! Hinschauen statt wegschauen!
Verhaltensregeln zum Kindeswohl
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/ innen vor einem falschen Verdacht.
- Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein/e Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
- Keine Privatgeschenke an Kinder
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine
Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind. - Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den
Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und
Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen. - Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
- Keine „schlechten Geheimnisse“ mit Kindern
Es werden keine „schlechten Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern. Alle
Absprachen/jegliche Kommunikation können öffentlich gemacht werden. - Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen
(Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß bzw. sportliche Notwendigkeit nicht überschreiten. - Transparenz im Handeln
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.